Diplomstudiengang Bauingenieurwesen
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Informationen für Studieninteressierte
Informationen für Studierende
Informationen zum studienbegleitenden Praktikum
- Zum Studium des Bauingenieurwesens gehört ein studienbegleitendes Praktikum von 3 Monaten. Davon ist mindestens ein
Monat als Baustellenpraktikum und mindestens ein Monat als Büropraktikum nachzuweisen. Näheres regelt die
Praktikantenregelung des Fachbereichs für den
Studiengang Bauingenieurwesen. [Diplomprüfungsordnung
§ 3 Abs. 7].
Zur Zulassung zum letzten Teil der Diplomprüfung ist die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums nach § 3
Abs. 7 für den Studiengang Bauingenieurwesen vorzulegen. [
Diplomprüfungsordnung § 22 Abs. 5].
- Praktikantenamt
Öffnungszeiten: Dienstags von 12:00 bis 13:00 Uhr
- Folgende Dokumente stehen als Download zur Verfügung:
Zum Betrachten und Ausdrucken wird der Acrobat Reader benötigt.
Achtung! Änderung der Praktikantenregelung seit Ende 2004: 3 Monate Praktikum, davon je mindestens ein Monat als Grundpraktikum und 1 Monat als Büropraktikum!
- Unfallversicherungsschutz für Studierende; hier: Gesetzliche Unfallversicherung der Studierenden gem. Par. 2 Abs. 1 SGB VII (Schreiben des Ministeriums vom 25.07.2003)
Download als PDF-Datei.
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Gesetze und Verordnungen
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Zuletzt geändert: 28.06.2019 - 15:06
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