Bauingenieurwesen
  

Anmerkungen zur Prüfungsanmeldung nach der DPO vom 25. Januar 1999

 

Prüfungszeiträume:

Die Prüfungen werden studienbegleitend abgelegt. Es gibt keine zeitliche Grenze, bis wann die Diplomhauptprüfung abgeschlossen sein muss.

 

Prüfungsanmeldung:

Die Angabe der Vertiefungsfächer bei der erstmaligen Anmeldung zur Diplomprüfung ist gewünscht, wird aber nur insoweit vorgeschrieben, wie es für die Anmeldungen zu den jeweiligen (Teil-)Fachprüfungen erforderlich ist. Ein Wechsel eines (oder mehrerer) Vertiefungsfächer ist auch nachträglich noch möglich, so lange in diesem Fach noch keine Vertiefungs-Teil­fach­prüfung angemeldet war.

Die Vertiefungsfächer müssen wegen der Baustatik-Sonderregelung nur bei der Anmeldung zur ersten Teilprüfung im Fach „Baustatik“ angegeben werden. Dabei ist zu beachten,

(a)    dass bei Angabe von mindestens einem der Fächer Baustatik, Massivbau, Stahlbau oder Bauinformatik als Vertiefungsfach diese Teilprüfung über den Inhalt von Baustatik I bis III abgelegt wird und

(b)   dass in allen anderen Fällen diese Teilprüfung über den Inhalt von Baustatik I bis II abgelegt wird (eine freiwillige Prüfung zu Baustatik III ist nicht möglich).

So lange die zweite Teilfachprüfung in einem oder mehreren der dabei angegebenen Vertiefungsfächer noch nicht angemeldet war, können auch noch nachträglich im Fall

(a)    bei der Anmeldung angegebene konstruktive Vertiefungsfächer gegen andere ausgewechselt werden und im Fall

(b)   bei der Anmeldung angegebene Vertiefungsfächer gegen andere nicht-konstruktive Vertiefungsfächer ausgewechselt werden.

 

Prüfungen:

Vertiefungsfachprüfungen werden in zwei Teilfachprüfungen (Reihenfolge beliebig) abgelegt (Nichtvertieferteil und Vertieferteil). Die Prüfungen können auf zwei verschiedene Prüfungszeiträume verteilt werden. Auch hier gibt es keine zeitliche Grenze. Die Noten der qualifizierten Leistungsnachweise der Vertiefungsfächer müssen auf dem Laufzettel eingetragen sein!

 

Freiversuchsregelung:

Eine (Teil-)Fachprüfung gilt im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen, wenn sie innerhalb der Regelstudienzeit (9 Fachsemester) abgelegt wurde und die weiteren Teile der Diplomprüfung bereits abgelegt sind oder noch innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt werden können (d.h. alle (Teil-)Fachprüfungen mit Anmeldung nach dem 5. oder 6. Fachsemester können als Freiversuch gewertet werden). Dies ist für jede (Teil-)Fachprüfung nur einmal möglich.

 

Wenn die Prüfung bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, sofern die obigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Versuch erreichte Note gültig. Die Prüfung muss in dem auf den Erstversuch folgenden Semester wiederholt werden.

 

Leistungsnachweise im Vertiefungsstudium:

Im Vertiefungsstudium ist es nicht mehr möglich, zwei Praktika einzubringen. Folgende Kombinationen sind möglich:

Seminar/Seminar und Seminar/Praktikum (nicht Praktikum/Praktikum!)

 

Abgewählte Fächer:

Abgewählte Fächer müssen nicht mehr als Leistungsnachweis erbracht werden. Es wird jedoch empfohlen, die abgewählten Fächer als Wahlpflichtfächer einzubringen.

 

Wahlpflichtfächer:

Wahlpflichtfächer müssen in einem Umfang erbracht werden, so dass - einschließlich Vordiplom (76 SWS) - 190 SWS erbracht sind (günstigster Fall: 11 SWS; ungünstigster Fall: 21 SWS). Die Anzahl der Wahlpflichtfächer richtet sich nach der Anzahl der zu erbringenden SWS. Studierende, die ihre Diplom-Vorprüfung nach der „alten“ DPO abgelegt haben, bekommen dafür 78 SWh angerechnet.


 

Zuletzt geändert: 05.02.2013 - 17:02
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